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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01   

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https://dejure.org/2006,9914
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01 (https://dejure.org/2006,9914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.07.2006 - L 3 KA 76/01 (https://dejure.org/2006,9914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - L 3 KA 76/01 (https://dejure.org/2006,9914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beginn der vierjährigen Ausschlussfrist - Ermittlung des Tags der Bekanntgabe des jeweiligen Honorarbescheides im gerichtlichen Verfahren - objektive Feststellungslast durch Beschwerdeausschuss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit der nachträglichen Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer Zahnarztpraxis für das Quartal IV/93; Festlegung der Ausschlussfrist für die Wirtschaftlichkeitsprüfung; Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Honorarbescheids als Fristbeginn; Nachweis des Zugangs des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der nachträglichen Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer Zahnarztpraxis für das Quartal IV/93; Festlegung der Ausschlussfrist für die Wirtschaftlichkeitsprüfung; Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Honorarbescheids als Fristbeginn; Nachweis des Zugangs des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beginn der vierjährigen Ausschlussfrist zur Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragszahnärztlichen Versorgung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 19) ist die Möglichkeit, eine derartige Prüfung durchzuführen, aber zeitlich begrenzt.

    Der Lauf der Frist beginnt nach der Rechtsprechung des BSG mit der vorläufigen Honorarabrechnung für das einzelne Quartal (SozR 3-2500 § 106 Nrn. 19 und 39) bzw. dem "Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheides" (SozR 3-2500 § 82 Nr. 3; vgl. zuletzt Beschluss vom 27. April 2005 - B 6 KA 46/04 B), worunter genauer die Zustellung oder der Zugang und das sich daraus ergebende Wirksamwerden (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ) des Honorarbescheids für das einzelne Quartal zu verstehen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 19; Urteil vom 08. Dezember 1993 - 14a RKa 10/92 -).

    Für den Beginn der hier gegebenen Ausschlussfrist zur Korrektur einer durch Bescheid getroffenen Regelung liegt es dagegen näher, auf den in § 45 Abs. 3 SGB X zugrunde gelegten Zeitpunkt zurückzugreifen (in diesem Sinne bereits BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 19); nach dieser Vorschrift können rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte mit Dauerwirkung nur bis zum Ablauf von zwei bzw. zehn Jahren nach ihrer Bekanntgabe zurückgenommen werden.

    Um eine Einrede - vergleichbar der der Verjährung - handelt es sich bei der Ausschlussfrist aber nicht, auch wenn das BSG vereinzelt - missverständlich - von Fällen gesprochen hat, in denen sich die "Berufung" des Vertrags(zahn)arztes hierauf als rechtsmissbräuchlich erweisen könne (SozR 3-2500 § 106 Nr. 19).

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Die Klage, die sich im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung allein gegen den Bescheid des Beschwerdeausschusses (BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5) und damit vorliegend gegen den Bescheid des Beklagten vom 21. April 1999 richtet, ist als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz ) statthaft.

    Etwas anderes gilt aber, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass der Beschwerdeausschuss rechtlich gehalten wäre, den ersten Prüfbescheid aufzuheben; in einem derartigen Fall kann die Aufhebung der Bescheide sowohl des Prüfungs- als auch des Beschwerdeausschusses geltend gemacht werden (BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; SozR 3-2500 § 106 Nr. 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2005 - L 3 KA 160/03

    Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Berichtigungen vertragszahnärztlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Ausnahmsweise kann diese Frist zwar auch durch andere Akte gewahrt werden, mit denen der (Zahn)arzt über die Durchführung eines Prüfverfahrens informiert wird; diese müssen aus Gründen der Rechtssicherheit aber immer in einem förmlichen Verfahren ergehen, etwa in Gestalt der Beiladung innerhalb einer Untätigkeitsklage der Krankenkassen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 39; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 23. März 2005 - L 3 KA 160/03).

    Demgegenüber vertreten einige Berufungsgerichte (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 06. August 2003 - L 3 KA 516/01 - und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2004 - L 11 KA 150/03 - jeweils Juris; noch offen gelassen im Senatsurteil vom 23. März 2005 - L 3 KA 160/03), in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) sei das Ende des Kalenderjahres maßgeblich, in dem der Abrechnungsbescheid erlassen worden ist.

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94

    Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Die Wirkungen der Ausschlussfrist treten vielmehr von Rechts wegen ein und sind von Prüfgremien und Gerichten von Amts wegen zu berücksichtigen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 30).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Dieser kann nur auf dem Resümee zahlreicher Erfahrungen des Lebens oder von Erkenntnissen einer großen Zahl von Personen beruhen, die sie bei wesensgleichen Ereignissen immer wieder gewonnen haben (BFH NVwZ 1990, 303 f; der BFH verneint die Zulässigkeit des Anscheinsbeweis zum Nachweis des Zugangs eines zur Post gegebenen Bescheides).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Etwas anderes gilt aber, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass der Beschwerdeausschuss rechtlich gehalten wäre, den ersten Prüfbescheid aufzuheben; in einem derartigen Fall kann die Aufhebung der Bescheide sowohl des Prüfungs- als auch des Beschwerdeausschusses geltend gemacht werden (BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5; SozR 3-2500 § 106 Nr. 22).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der Ausschlußfrist bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Ausnahmsweise kann diese Frist zwar auch durch andere Akte gewahrt werden, mit denen der (Zahn)arzt über die Durchführung eines Prüfverfahrens informiert wird; diese müssen aus Gründen der Rechtssicherheit aber immer in einem förmlichen Verfahren ergehen, etwa in Gestalt der Beiladung innerhalb einer Untätigkeitsklage der Krankenkassen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 39; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 23. März 2005 - L 3 KA 160/03).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 46/04 B

    Ausschlussfrist für Prüf- und Berichtigungsbescheide

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Der Lauf der Frist beginnt nach der Rechtsprechung des BSG mit der vorläufigen Honorarabrechnung für das einzelne Quartal (SozR 3-2500 § 106 Nrn. 19 und 39) bzw. dem "Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheides" (SozR 3-2500 § 82 Nr. 3; vgl. zuletzt Beschluss vom 27. April 2005 - B 6 KA 46/04 B), worunter genauer die Zustellung oder der Zugang und das sich daraus ergebende Wirksamwerden (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ) des Honorarbescheids für das einzelne Quartal zu verstehen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 19; Urteil vom 08. Dezember 1993 - 14a RKa 10/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89

    Beweislast für Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Im Übrigen teilt der Senat die in der Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg NVwZ-RR 1992, 339, 340) und im Schrifttum (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Auflage, § 41 Rdnr. 45; VerbKomm, Lsbls - Stand Oktober 1998 -, § 37 SGB X Rdnr. 9) verbreiteten Auffassung, dass es der Behörde im Hinblick auf die Dreitageregelung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X regelmäßig obliegt, die Aufgabe ihrer Bescheide zur Post durch einen Absendevermerk aktenkundig zu machen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 150/03

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 76/01
    Demgegenüber vertreten einige Berufungsgerichte (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 06. August 2003 - L 3 KA 516/01 - und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2004 - L 11 KA 150/03 - jeweils Juris; noch offen gelassen im Senatsurteil vom 23. März 2005 - L 3 KA 160/03), in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) sei das Ende des Kalenderjahres maßgeblich, in dem der Abrechnungsbescheid erlassen worden ist.
  • LSG Bayern, 06.08.2003 - L 3 KA 516/01

    Nachträgliche Honorarberichtigung im Wege der sachlich-rechnerischen

  • BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56
  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 10/92

    Übermittlung einer Zustimmungserklärung in der Sozialgerichtsbarkeit per Telefax;

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Das Berufungsgericht hat sich in dieser Streitfrage der Rechtsprechung des erkennenden Senats angeschlossen (ebenso auch LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 12. Juli 2006 - L 3 KA 76/01 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2017 - L 11 AS 637/13
    Insoweit weiche das Urteil des SG von dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen in dem Verfahren L 3 KA 76/01 vom 12. Juli 2006 ab.
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